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02.09.2013
Verordnung
Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
BundesratDrucksache 31.07.13610/13Wi - Fz - In - WoVerordnungder BundesregierungSiebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher AufträgeA. Problem und Ziel Derzeit ist es nach dem deutschen öffentlichen Vergaberecht nicht möglich, bei der Angebotswertung und damit bei der Zuschlagsentscheidung bieterbezogene Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags eingesetzt...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 02.09.2013